Der BRH unterzieht sich hinsichtlich seiner Jahresabschlüsse inklusive Gewinn- und Verlustrechnungen folgenden Kontrollmechanismen:
o Der BRH hat eine Rechtsbasis bestehend aus Satzung, Ordnungen und Richtlinien. Diese werden von Präsidium und Vorstand umgesetzt. Mittelverwendungen unterliegen dabei einem Vier-Augen-Prinzip.
o Zusätzliche Kontrolle der Einhaltung von insbesondere Finanzordnung, zugeordneten Richtlinien und Beschlüssen von Präsidium und Vorstand durch Referat Finanzen.
o Die kaufmännische Geschäftsstelle des BRH unter der Leitung des Generalsekretärs führt unterjährig eine laufende Prüfung der Satzungs-, Ordnungs-, Richtlinien- und Beschlusskonformität durch.
o Die Prüfung der Bücher und Jahresabschlüsse des BRH werden von unabhängigen Kassenprüfern durchgeführt, hierbei werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben auch auf sachliche Richtigkeit geprüft. Die Kassenprüfer nehmen gegenüber der Delegiertenversammlung des BRH vor Entlastung der Verantwortlichen Stellung.
o Der Jahresabschluss und die Steuererklärungen werden durch einen Steuerberater erstellt, in diesem Zusammenhang erfolgt auch eine weitere Prüfung der Unterlagen. Aufgrund der eingereichten Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellt die zuständige Finanzbehörde den Freistellungsbescheid.
o Unabhängig davon erfolgt ab 2015 die Testierung durch eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft. Diese erfolgte ohne größere Beanstandungen durch Ernst & Young.
o Über die Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes des BRH entscheidet jährlich die Delegiertenversammlung aus Vertretern der zur Zeit 84 Rettungshundestaffeln.
o Die zur Zeit 84 Mitgliedsstaffeln müssen ebenfalls regelmäßig die Gemeinnützigkeit nachweisen, dies erfolgt ebenfalls durch den Freistellungsbescheid der vor Ort zuständigen Finanzbehörde. Auch dort wird über die Entlastung der zuständigen Vereinsvorstände in einer jährlichen Mitgliederversammlung entschieden.
o Sofern der BRH Mittel über seine Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband bei Aktion Deutschland hilft (ADH) Mittel beantragt, müssen diese über detaillierte Anträge und Nachweise valide nachgewiesen werden. Unabhängig davon verpflichtet man sich ab bestimmten Antragssummen zu unabhängigen Projekt- und Organisationsprüfungen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die letzte Prüfung durch eine von ADH beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war in 2018 und ergab keine wesentlichen Beanstandungen. ADH ist Mitglied beim DZI und trägt das DZI-Spendensiegel. Weitere Informationen: www.aktion-deutschland-hilft.de
o Der BRH ist Mitglied im Deutschen Spenderrat und muß dort seine Jahresabschlüsse zur Kontrolle einreichen. Weitere Informationen: www.spendenrat.de
Zudem:
• Der BRH hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser steht auch für Belange der Spender unabhängig vom durch die SAZ gestellten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
• Für Compliance-Fragen ist ein Beauftragter bestellt.
• Für Tierschutz-Fragen ist ein Tierschutzbeauftragter bestellt.
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